Kreisbauernverbände Rottweil e. V. und Tuttlingen e. V.

Checkliste

Soziale Absicherung von Unternehmerinnen in der Landwirtschaft


Der Fachausschuss Unternehmerinnen des LBV veröffentlicht eine Checkliste für Frauen aller Altersklassen, um wichtige Themen für die soziale Absicherung der Unternehmerinnen in der Landwirtschaft aufzuzeigen.



Ehe, Schwangerschaft, Krankheit und Alter – das Leben hat seine eigenen Regeln. Das müssen auch Unternehmerinnen in der Landwirtschaft immer wieder erfahren. Um bestens für jede Situation gewappnet zu sein, hat der LBV-Fachausschuss Unternehmerinnen eine kompakte und übersichtliche Checkliste erarbeitet, die nun veröffentlicht wurde. „Die soziale Absicherung der Frau als Unternehmerin in der Landwirtschaft ist besonders wichtig, weshalb sich der Fachausschuss auch zuerst mit diesem Thema befasst hat“, erklärt Martina Magg-Riedesser die Hintergründe der Checkliste. Die erarbeitete Checkliste sei kompakt und übersichtlich, damit sie auch in der Praxis genutzt werde, so die Vorsitzende des Fachausschusses weiter.

Die Checkliste ist unterteilt in die übergeordneten Themen Versicherungen, Altersvorsorge, Schwangerschaft, Ehe, Krankheit und Tod. Es sei individuell zu prüfen, welche Versicherungen in Frage kommen würden um beispielsweise eine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern, machen die Verantwortlichen deutlich. Zusätzlich könnten Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen Hinterbliebene im Ernstfall absichern. Eine Unfallversicherung sollte auch für Kinder abgeschlossen werden. Zusätzlich zur Rentenversicherung sollte jede Frau ihre Altersvorsorge selbständig in die Hand nehmen. Beispielsweise ist eine private Altersvorsorge über Anlagevermögen wie Aktien, ETF und Eigentum zu prüfen. Für Selbstständige besteht während der Schwangerschaft kein Anspruch auf gesetzliche Schutzbestimmungen. Selbstständige können zudem keine Elternzeit beantragen, aber Elterngeld. Bei Bedarf kann für Tätigkeiten im Betrieb eine Betriebshilfe bei der SVLFG beantragt werden. Ein Ehevertrag ist vor allem eine Absicherung im Scheidungsfall, auch für die Kinder. Um im Krankheits- oder Todesfall gut abgesichert zu sein sind folgende Punkte wichtig: Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten, Testament und Betreuungsverfügung beziehungsweise Vertretervollmachten.  Michelle Lumpe, Geschäftsführerin des Fachausschusses Unternehmerinnen betont: „Das Leben entwickelt sich ständig weiter, daher ist es wichtig individuell für sich zu entscheiden, was die richtige Absicherung ist und diese gegebenenfalls auch auf die veränderten Lebensumstände anzupassen.“ Für eine Beratung können sich Mitglieder des LBV stets an Ihre Kreisgeschäftsstelle wenden.

Die Checkliste des Fachausschuss Unternehmerinnen finden Sie hier zum Download.



Autor: ml/akb



 

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